Betriebsübertragung & Betriebsaufgabe

Ihr Partner in Sachen Betriebsübertragung und Betriebsaufgabe
Woditschka Steuerberatung in Mistelbach

Sowohl die Übertragung (entgeltlich oder unentgeltlich) als auch die Aufgabe eines Betriebes sind mit zum Teil weitreichenden steuerlichen Konsequenzen verbunden, die in jedem Fall bedacht – und nach Möglichkeit vermieden – werden sollten. Denn nicht umsonst wird oft gesagt, dass das „Aufhören“ mit mehr Schwierigkeiten und Kosten verbunden sei als das „Anfangen“. Als Ihr Steuerberater wissen wir, worauf zu achten ist, und unterstützen Sie bei der reibungslosen Abwicklung!

Betriebsübertragung und Betriebsübergabe ohne Verluste: Ihr Steuerberater weiß, worauf es ankommt!

Bei der entgeltlichen Betriebsübertragung wird der Betrieb gegen einen angemessenen Kaufpreis an einen Nachfolger übertragen, der daraufhin das Unternehmens fortführen kann. Zu einer unentgeltlichen Betriebsübergabe kommt es zumeist innerhalb der Familie – dabei wird der Betrieb geschenkt oder gegen eine vergleichsweise geringe Gegenleistung übergeben. Bei der unentgeltlichen Betriebsübergabe ist besonders auf die Einhaltung gewisser Voraussetzungen zu achten, um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen im Bereich der Grunderwerbsteuer zu kommen.

Bei der Betriebsaufgabe muss darauf geachtet werden, dass deren Abwicklung einen Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigen darf, damit Sie die vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen können. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen bei der Betriebsübertragung oder der Betriebsaufgabe, sodass Sie Zeit, Geld und Nerven sparen!

 

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